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Verkaufs-­‐ und Lieferbedingungen von S.K.S.



Artikel 1 -­ Geltung

  • Diese Verkaufs-­‐und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und/oder Verkaufsvereinbarungen von S.K.S..
  • S.K.S. lehnt ausdrücklich die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden ab und stellt stattdessen die hier beschriebenen Bedingungen als Grundlage für Geschäfte zur Verfügung.

Artikel 2 -­ Angebote

  • Die Angebote der S.K.S. sind unverbindlich und können sofort widerrufen oder geändert werden, es sei denn, dass das Angebot einen ausdrücklichen Termin enthält.
  • Angebote und Preisabgaben basieren auf der Erfüllung des Vertrages unter normalen Umständen und während der normalen Arbeitszeit.
  • Angebote basieren auf dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Angebotserstellung.

Artikel 3 -­ Vereinbarung

  • Eine Vereinbarung zwischen den Parteien kommt dann in schriftlicher Form zustande, wenn S.K.S. mit der Auftragsbearbeitung begonnen hat.
  • Gegenüber dem Auftraggeber hat die Verwaltung von S.K.S. den vollen Beweiswert zu erbringen.
  • Die schriftliche Annahme oder eine Auftragsbestätigung von S.K.S. gelten als voller Beweis, anderenfalls auch die Rechnung; außer es gibt Unstimmigkeiten, die der Kunden schriftlich und innerhalb von 8 Tagen nach Versanddatum zu benennen hat.
  • Alternative Regelungen sind erst verbindlich, nachdem S.K.S. diese schriftlich bestätigt hat.
  • Mit der Zusendung einer Bestellung akzeptiert Auftraggeber die Materialspezifikationen, die in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung von S.K.S. festgelegt werden.

Artikel 4 -­ Preise

  • Für die Aufträge, die von S.K.S. akzeptiert werden, gelten die Preise und Konditionen, die schriftlich vereinbart wurden.
  • Die Preise gelten, wenn schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk. Also ohne Transport, Versand, Verpackung, Versicherung, Zölle oder Steuern etc..
  • Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer.
  • S.K.S. ist dazu berechtigt Preiserhöhungen, einschließlich der Preise für Rohstoffe, an den Auftraggeber weiterzuberechnen.

Artikel 5 -­ Zahlung

  • Alle Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug oder Aufrechnung erfolgen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist/wurde.
  • S.K.S. ist jederzeit berechtigt, Barzahlung, Vorauszahlung oder andere Sicherheitsleistungen für die Zahlung zu fordern.
  • Wenn der Auftraggeber seine Pflicht bezüglich der Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht erfüllt, hat S.K.S. ohne vorherige Ankündigung das Recht, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser und allen weiteren Vereinbarungen mit dem Auftraggeber, unbeschränkt und gemäß der gesetzlichen Befugnisse, einzufordern.
  • Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Kunde rechtlich in Verzug und S.K.S. ist ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung dazu berechtigt, Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz zu berechnen.
  • Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Einforderung der offenstehenden und nicht bezahlten Forderungen/Rechnungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 6 -­ Lieferzeit

  • Angegebene Lieferzeiten werden nie als endgültige Termine angesehen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist/wurde. Im Falle einer verspäteten Lieferung kann der Auftraggeber S.K.S. schriftlich in Verzug setzen.
  • Es gilt die Lieferzeit, die gemäß der schriftlichen Vereinbarungen, gemäß des Auftrages oder der Auftragsbestätigung festgelegt wurde.
  • Im Falle einer Lieferterminverzögerung hat der Kunde kein Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf (Teil-­‐) Kündigung des Vertrages oder eine Aussetzung.

Artikel 7 -­ Lieferung

  • Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ oder an einen, durch die Parteien schriftlich und ausdrücklich, vereinbarten Ort.
  • Das Risiko für die zu liefernden Waren geht unmittelbar nach der Auslieferung an den Auftraggeber über.
  • Lieferungen mit einer anderen Versandart als „ab Werk“ sowie Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden und dieser ist dann dazu verpflichtet das Transportrisiko zu versichern.
  • Durch S.K.S. zur Verfügung gestellten Daten und Spezifikationen sind indikativ/ Richtwerte und diese gelten nur insoweit, wie aufmerksam der Kunde den Anweisungen und Vorschriften von S.K.S. folgt.
  • Wenn die Waren durch den Kunden gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß abgenommen werden, soll der Kunde ohne vorherige Ankündigung in Verzug gesetzt werde. S.K.S. ist dann dazu berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern oder an Dritte zu verkaufen. Der Kunde ist uns dann noch einen Betrag schuldig, der sich aus dem Kaufpreis zuzüglich der Zinsen und der anderen Kosten zusammensetzt. Der Betrag kann dann gegebenenfalls noch mit dem Nettoerlös aus dem Verkauf an Dritte verrechnet werden.
  • Unter Beachtung der in Artikel 4.2 bestimmten Angelegenheiten sollen -­‐ wenn notwendig und ausschließlich im Ermessen von S.K.S. – nur Verpackungen angeboten werden, in denen die Waren für gewöhnlich vertrieben werden, sofern schriftlich nicht ausdrücklich was anderes vereinbart ist/wurde. Die Verpackung wird von S.K.S. nicht zurückgenommen.
  • Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, bleibt das Risiko für Waren, die zur Bearbeitung, Reparatur oder Inspektion bei S.K.S. abgegeben werden, beim Kunden.
  • Für die Erklärung der Handelsbedingungen (Terms of Trade), können die jüngsten "Incoterms" zu Rate gezogen werden , welche von der Internationalen Handelskammer veröffentlicht werden.

Artikel 8 -­ Reklamationen und die Bedingungen für Ihre Annahme

  • Alle Waren werden von S.K.S. vor der Auslieferung sorgfältig geprüft. Der Auftraggeber ist allerdings dazu angehalten, bei Auslieferungen oder bei Beendigung von Arbeitsvorgängen, die Waren und Arbeiten selbst zu inspizieren und zu genehmigen.
  • Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Tagen nach Empfang der Waren eine begründete Mängelrüge vorlegt, dann gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert.
  • Mängel, die nicht eindeutig und innerhalb der unter Artikel 2 genannten Fristen erkannt werden können/konnten, müssen unmittelbar nach Entdeckung und innerhalb der geltenden Garantiezeit gemeldet werden.
  • Wenn jedoch der Test oder die Prüfung der Teile durch den Käufer bereits bei S.K.S. oder an einem vereinbarten Lieferort stattgefunden hat, sollten Mängel noch während dieser Überprüfung und vor Ort benannt werden.
  • Wenn der Auftraggeber Materialien von bestimmter Qualität oder mit Zertifikaten haben möchte oder andere Standards vorgeschrieben hat, bietet S.K.S. dem Kunden die Möglichkeit, diese Materialien bei S.K.S. oder auf der Baustelle zu kontrollieren, sofort nachdem S.K.S. dem Kunden Bescheid gibt, dass die Materialien zur Überprüfung bereit sind. Artikel 8.4 gilt sinngemäß dazu.
  • Geringfügige Abweichungen sollen für den Auftraggeber kein Grund für Reklamationen, Schadensersatzforderungen oder einen Antrag auf Stornierung der Bestellung, sein.
  • Wenn der Kunde spezielle zusätzliche Untersuchungen wünscht, muss dieser auch die entsprechenden Normen und Spezifikationen vorgeben. Die Untersuchungen sollen/können auf Kundenwunsch in seiner Gegenwart durchgeführt werden. Alle Kosten, die in Zusammenhang mit diesen Untersuchungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
  • Bei Verwendung, Verarbeitung oder dem Verbrauch von gelieferten Waren ist der Auftraggeber voll haftbar für die Einhaltung der gesetzlichen und anderen Vorschriften der zuständigen Behörden und es erlischt jegliche Haftung von S.K.S. für Schäden, die entsprechend der oben genannten Handlungen auftreten.
  • Rücksendungen werden von S.K.S. nur akzeptiert, nachdem S.K.S. vom Kunden eine schriftliche und begründete Beschwerde erhält und diese in schriftlicher Form „als gerechtfertigt“ bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet die weiteren Anweisungen von S.K.S. bezüglich der Rücksendung zu beachten

Artikel 9 -­ Eigentumsvorbehalt

  • Solange der Kunde seine Verpflichtungen zu der Vereinbarung oder damit verbundenen Absprachen nicht vollständig erfüllt, bleibt S.K.S. Besitzer aller verkauften und gelieferten Materialen, wobei die Waren auf Rechnung und Risiko des Kunden gehen.
  • Der Kunde hat kein Recht dazu, die Ware in irgendeiner Weise zu entfremden oder zu belasten, solange er seine Verpflichtungen gegenüber S.K.S. nicht erfüllt hat.
  • Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, hat S.K.S. (ohne eine vorherige Inverzugsetzung) das Recht die Übergabe von seinem Eigentum zu verlangen.
  • Der Kunde bietet -­‐ ob auf Bitte von S.K.S. oder nicht -­‐ unverzüglich und in schriftlicher Form alle Informationen über die Waren, die komplett oder teilweise der Eigentum von S.K.S. sind, insbesondere über die Rechte von Dritter an diesen Waren.
  • Wenn der Kunde der in Artikel 9.4 genannten Verpflichtung nicht nachkommt, muss der Kunde für jede Missachtung eine Vertragsstrafe von 10 % des unbezahlten Anteils/Betrages vom vereinbarten Preis zahlen.

Artikel 10 -­ Beratung und Dokumente/Bescheinigungen

  • Alle von S.K.S. bereitgestellten/gemachten Ratschläge, Berechnungen, Hinweise und Aussagen in Bezug auf Kapazitäten, Ergebnisse und/oder zu erwartende Leistungen bezüglich der lieferten Materialen oder verrichteten Arbeiten, sind unverbindliche Informationen. Nur die Daten/Angaben, die in der schriftlichen Vereinbarung oder der Auftragsbestätigung genannt werden, sind verbindlich.
  • Von S.K.S. aufgestellte / erstellte Kostenvoranschläge, Pläne, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Größen und Gewichte, die mit Angeboten oder Lieferungen zur Verfügung gestellt werden, bleiben jederzeit das Eigentum des S.K.S. und müssen auf Anfrage von S.K.S. sofort zurückgegeben werden.
  • S.K.S. ist haftet nicht für die Verletzung von Patenten, Lizenzen oder sonstigen Rechten Dritter durch die Verwendung von Daten, die S.K.S. im Namen des Kunden für die Ausführung des Auftrags vorgesehen hat.
  • Wenn S.K.S. in der, mit dem Kunden geschlossenen, Vereinbarung oder in der Auftragsbestätigung auf technische Anforderungen, Sicherheits-­‐ & Qualitätsanforderungen und/oder andere Anforderungen verweist, die sich auf die Produkte beziehen, wird der Kunde damit vertraut gemacht und muss diese dann beachten.
  • Die in diesem Artikel genannten Themen/Aspekte dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von
    S.K.S. nicht kopiert oder nachgemacht und nicht an Dritte weitergegeben werden. Weder zur Wiederverwendung, noch zur Begutachtung oder Einsichtnahme.

Artikel 11 -­ Garantie

  • S.K.S. bietet nach der Auslieferung eine 12 – monatige Garantie für Material-­‐ und Produktionsfehler.
  • Die Garantie in 11.1 bedeutet, dass S.K.S. nur den Mangel auf der Grundlage der eigenen Beurteilung/Prüfung ausbessert, komplett oder teilweise zurücknimmt oder ersetzt.
  • Alle anderen Kosten trägt der Kunde, einschließlich Transportkosten, Reisekosten und Kosten für die Demontage und Montage. Bei Angelegenheiten bezüglich der Umsetzung von Garantieverpflichtungen, bleibt das Risiko vollständig beim Kunden.
  • S.K.S. gewährt keine Garantie, wenn:
    - die Fehler das Ergebnis eines unsachgemäßen Gebrauchs sind oder eine andere Ursache vorliegt, die nicht auf einen Material-­‐ oder Produktionsfehler zurückzuführen ist
    ‐ in Absprache mit dem Auftraggeber bereits gebrauchte Ware geliefert wird;
    ‐ die Ursache für den Fehler nicht eindeutig nachgewiesen werden kann;
    ‐ die Anweisungen für die Verwendung der Produkte und alle anderen spezifisch geltenden Garantieanforderungen nicht vollständig eingehalten wurden/sind.
  • Jeder Anspruch auf Garantie des Kunden erlischt, wenn:
    ‐ es Fehler betrifft, welche im Ganzen oder teilweise, das Ergebnis von staatlichen Regulierungen in Bezug auf die Qualität, die Art des verwendeten Materialien oder bezüglich der Herstellung sind;
    ‐ der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von S.K.S. während der Gewährleistungsfrist Änderungen und/oder Reparaturen am den lieferten Waren durchgeführt oder machen lassen hat;
    ‐ der Auftraggeber den Verpflichtungen aus diesem oder anderen Abkommen gar nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
  • Für Teile, die nicht von S.K.S. hergestellt wurden, gewährt S.K.S. die Garantiedauer, die S.K.S. von seinem Lieferanten tatsächlich gewährt wird.
  • Es gibt keine Garantie auf Dinge, Materialien, Methoden und Modelle (einschließlich Hardware und Software), die durch den Kunden vorgegeben worden sind, sowie für alle Fehler, die deshalb direkt oder indirekt bei anderen Materialien oder Waren verursacht werden/wurden.

Artikel 12 -­ Haftung

  • S.K.S. übernimmt keine Haftung für die Folgen aus der Anwendung und/oder Nutzung der gelieferten Ware, direkte oder indirekte Schäden aus der Lagerung der gelieferten Ware, obwohl der Besitz S.K.S. noch vorbehalten ist, Schäden wegen Überschreitung der Lieferfristen aufgrund geänderter Umstände und Schäden durch mangelnde Informationen oder Materialien vom Käufer.
  • S.K.S. ist nicht haftbar, wenn ein Mangel durch höhere Gewalt verursacht wird, was bedeutet, dass die Erfüllung des Vertrages aufgrund der Umstände nicht möglich war und es somit nicht direkt S.K.S. zuzurechnen ist.
  • Der in diesem Artikel enthaltene Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von S.K.S. oder seiner leitenden Untergebenen beruht.
  • S.K.S. wird keine Schäden erstatten, die den Rechnungswert des Auftrages übersteigen; es sei denn der Versicherer ist dazu bereit den tatsächliche Schadenswert zu erstatten, da der höhere Schadenswert (im Vergleich zur Rechnung) aus einem Folgeschaden resultiert.

Artikel 13 -­ Produkthaftung

  • Der Kunde schützt S.K.S. vor allen Ansprüchen Dritter auf der Grundlage von Produkthaftungen, die nach der Lieferung durch S.K.S. auftreten.
  • Der Auftraggeber ist innerhalb von 3 Arbeitstagen dazu verpflichtet, nachdem dieser auf Grundlage der rechtlichen Vorschriften auf die Produkthaftung angesprochen wird, S.K.S. darüber zu informieren. S.K.S. wird wo möglich unterstützend bei der Bearbeitung der Haftungsanfrage mitwirken.

Artikel 14 -­ Verpflichtungen des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet S.K.S. und seine direkt betroffenen Mitarbeiter sofort zu warnen, wenn Konstruktionen, Zeichnungen, Verfahren und Anweisungen oder Baustoffe, Güter oder Ressourcen, die von S.K.S. stammten oder welche der Auftraggeber vorgeschrieben oder zur Verfügung gestellt hat, Mängel aufweisen.

Artikel -­ 15 Schutz

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet S.K.S. für alle Kosten und Schäden zu entschädigen, die S.K.S. anfallen, weil Dritte Forderungen an S.K.S. bezüglich einer Angelegenheit stellen, wofür die Haftung gegenüber dem Auftraggeber unter den Bedingungen ausgeschlossen ist.

Artikel 16 -­ Bedingungen vor Dritte

  • Alle Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch zum Vorteil/Schutz von denjenigen festgelegt, die sowohl von S.K.S. als auch von Dritten eingesetzt werden und die für ihre Handlungen oder Unterlassungen durch S.K.S. haftbar gemacht werden können.

Artikel 17 -­ Stornierung

  • Eine Stornierung durch den Kunden ist nur möglich, wenn S.K.S. dem zustimmt
  • Im Falle, dass S.K.S. einer Stornierung zustimmt, muss der Kunde an S.K.S. eine Gebühr von 15 % des vereinbarten Preises entrichten; es sei denn, dass die Kosten + verlorene Gewinne diesen Betrag überschreiten. In diesem Fall sind die tatsächlichen Kosten fällig. Bei den entstandenen Kosten wird berücksichtigt, ob die Materialien und Rohstoffe terminbezogen eingekauft werden oder nicht, verändert oder verarbeitet werden, gegen den von S.K.S. bezahlten Preis, einschließlich Lohnkosten.
  • Alle Ansprüche oder Rechte des Auftraggebers/Kunden in Bezug auf das bereits von S.K.S. Geleistete/Präsentierte, verfallen im Falle einer Stornierung.
  • Im Falle einer Stornierung entschädigt der Auftraggeber S.K.S. für alle Forderungen von Dritten die aus der Stornierung resultieren.

Artikel 18 -­ Kündigung

  • Wenn der Auftraggeber die Zahlung oder andere Verpflichtungen gegenüber S.K.S. nicht pünktlich erfüllt, ist S.K.S. ohne Inverzugsetzung dazu gefugt, die Vereinbarung als aufgelöst zu betrachten, ohne Einschränkung des Rechts auf vollständige Erstattung von Kosten, Schäden, Zinsen und entgangenen Gewinnen und ohne Einschränkung aller anderen Rechte gemäß dem Gesetz.
  • S.K.S. hat auch die Befugnis den Vertrag/die Vereinbarung aufzulösen, wenn S.K.S. feststellen sollte, dass die Kreditwürdigkeit des Kunden gesunken ist oder der Kunde die vorläufige Aussetzung von Zahlungen erbittet, dass dieser Konkurs anmeldet oder im Falle von Streiks oder Liquiditätsproblemen beim Unternehmen des Kunden.

Artikel 19 -­ Höhere Gewalt

  • Im Falle von höherer Gewalt ist S.K.S. dazu berechtigt seine Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen, oder die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention als beendet zu betrachten, ohne für Forderungen für Schäden, Kosten und Zinsen seitens des Auftraggebers aufkommen zu müssen.
  • Unter höherer Gewalt werden von S.K.S. folgende Fälle eingestuft:
    a. Schäden durch Naturkatastrophen und/oder Sturmschäden
    b. Krieg, Kriegsgefahr und/oder jede andere Form bewaffneter Konflikte oder Bedrohungen in den Niederlanden, Belgien, Deutschland und anderen Ländern, welche die Lieferung von Waren oder Rohstoffen behindern/verhindern;
    c. erzwungene Betriebsschliessungen, Streiks, Unruhen und jede andere Form der Einmischung oder Behinderung, die durch Dritte verursacht wird und die Lieferung von Waren oder Rohstoffen behindern/verhindern;
    d. Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports
    e. Erkrankung von einem oder von mehreren, schwer zu ersetzenden Mitarbeitern
    f. Gesetzliche-­‐ oder verwaltungstechnische Vorschriften von der Regierung, wodurch die Lieferungen behindert werden, darunter fallen auch Ein-­‐ und Ausfuhrverbote
    g. Verbote oder Beschränkungen bei der Auslieferung von Waren, die S.K.S. von Organisationen, Institutionen, Gruppen oder durch vertragliche Formen aus Zusammenarbeiten auferlegt worden sind, an die S.K.S. gebunden ist oder denen S.K.S. teilweise angehört.
    h. Mangel oder/und Fehler im Transportmittel, bei Produktionsanlagen oder Energieversorgungseinrichtungen
    i. Feuer und andere Unfälle im Betrieb von S.K.S. oder der Lieferanten von S.K.S.
    j. gar keine oder nicht rechtzeitige Lieferung an S.K.S. durch Lieferanten in Niederlanden und/oder andere Ländern;
    k. Stagnation/Stillstand in Niederlande und/oder anderen Ländern bei der Lieferung von Waren, Rohstoffen und Energie.

Artikel 20 -­ Versicherung

  • Der Kunde verpflichtet sich die übliche Versicherung abzuschließen und sich an diese zu halten. Die Versicherung umfasst auch die Anliegen von S.K.S., einschließlich der Tatsache, dass das Eigentumsrecht nach der Auslieferung noch nicht an den Auftraggeber/Kunden übergeht. Der Kunde verpflichtet sich, diese Anliegen/Interessen zu beachten und in einem Notfall zu vergüten/erstatten.
  • Der Abschluss der Versicherung erfolgt auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
  • S.K.S. haftet nicht für Schäden, die durch eine Versicherung gedeckt sind.

Artikel 21 -­ Nichtigkeit

  • Wenn eine der Klauseln dieser Bedingungen als nichtig befunden wird, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 22 -­ Anwendbares Recht

  • Alle Vereinbarungen, auf welche diese Bedingungen von S.K.S. anwendbar sind, unterliegen dem Niederländischen Recht.
  • Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Abschriften der AGB werden auf Anfrage kostenlos von S.K.S. versendet.

Waalwijk, Dezember 2001